Vom 17.08.-31.08.23 können entsprechende Förderanträge abgegeben werden.
Die aktuellsten Informationen zu dem Verfahren kann man am besten unter folgendem Link abrufen:
Die Eckpunkte haben wir aber einmal hier zusammengetragen:
HÖHE DER ZUWENDUNGEN:
- für Investitionen zur Tierhaltung nach Anlage 2 bis zu 40%
- für Investitionen zur Tierhaltung im Schweine- und Geflügelbereich sowie im Bereich der Rindermast nach Anlage 1 bis zu 30%,
- für Investitionen in Umbaumaßnahmen nach den Anforderungen der Anlage 1, durch die die Anbindehaltung von Rindern beendet wird, bis zu 30%,
- für andere Investitionen zur Tierhaltung im Rinder-, Schafe-, Ziegen- und Pferdebereich nach Anlage 1 sowie für Investitionen außerhalb der Tierhaltung bis zu 20% des förderungsfähigen Investitionsvolumens (Bewässerung, Fahrsiloanlagen, Kühlhallen, etc.) (jeweils einschließlich der erforderlichen Erschließungskosten).
- Junglandwirtinnen oder Junglandwirte nach Nummer 3.1.2 erhalten einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10% der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 20 000 EUR.
- spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) mit 40% (Gülle- und Mistlager in Kombination mit einem Stallbau; Abluftreinigung; Abdeckung von Güllebehältern; Güllekühlung; Reinigungsplätze für Pflanzenschutzspritzen; etc.)
Eckdaten, die sonst noch wichtig sind:
- max. 2 GV/ha im Betrieb
- max. 2,5 GV/ha im Landkreis
- keine Ausweitung der Schweinemast
- Güllelagerkapazität mind. 9 Monate
- keine Förderung von Güllebehältern und Mistlagerstätten ohne Stallbau
- Prosperitätsgrenze 150.000€ bzw. 180.000€ zu versteuerndes Einkommen
- ...
Bei Fragen zu Ihrem individuellen Projekt rufen Sie uns gern an: 04277/1212,
dann prüfen wir kompetent, inwiefern das geplante Vorhaben in die Förderung passt und helfen die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.