Ab sofort können entsprechende Förderanträge abgegeben werden.
Die aktuellsten Informationen zu dem Verfahren kann man am besten unter folgendem Link abrufen:
Die Eckpunkte haben wir aber einmal hier zusammengetragen:
Fördermöglichkeiten:
Modul: CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
für Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw., sofern zur Deckung der Energieversorgung des Investitionsgutes überwiegend im Unternehmen regenerativ erzeugte Eigenenergie genutzt wird:
Zuschusshöhe: 40 %
bzw. einmalig auf 1.200 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO (Fördereffizienz) begrenzt
Maßnahmen zur Energieeinsparung:
· von Bestandsanlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung, Belüftung, Fütterung, Beleuchtung, Melken, Schienengeführte Elektrifizierungsmaßnahmen und Bewässerung (Beregnungsanlagen sind ausgeschlossen),
· von Gebäuden durch thermische Dämmung und Isolierung;
Vorhaben,
· bei denen eine Verlagerung der landwirtschaftlichen Primärproduktion an einen klimaneutralen Standort vorgenommen werden soll
· die im Sinne einer energetischen Optimierung am selben Standort abgerissen und wiederaufgebaut werden
Zuschusshöhe: 50 %
bzw. einmalig 1.500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO (Fördereffizienz) begrenzt
Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen
· zur Bereitstellung von erneuerbarem Strom zur Reduktion/zum Ersatz vom Stromnetzbezug oder Strom
Modul: Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen 20 % Zuschuss:
Neuanschaffungen in der Innenwirtschaft:
· autonom arbeitenden Futterschieber und Spaltenbodenschieber
· Um den technologieoffenen Ansatz zu unterstützen, können hier nicht benannte autonome Maschinen vor Antragstellung auf Fördermöglichkeit angefragt werden.
Bedingung:
Es müssen damit Maschinen mit fossile Energieträger ersetzt werden.
Umrüstung/Neuanschaffung als Ersatz für Maschinen mit einem Verbrennungsmotor:
· Elektr./ biokraftstoffbetriebene Futtermischwagen
· Elektr./ biokraftstoffbetriebene Traktoren/Hoflader/Radlader/ Teleskoplader
· Um den technologieoffenen Ansatz zu unterstützen, können hier nicht benannte Landmaschinen vor Antragstellung auf Fördermöglichkeit angefragt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
· Gabelstapler
· Nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. PKW, (Leicht-)LKW, Quads, ATVs …)
· Autonom fahrende Landmaschinen und Feldroboter in der Außenwirtschaft (z.B. selbstfahrende Hackroboter usw.)
· Teilelektrifizierte Hybridlösungen, die Verbrennungsmotoren nutzen
Einzelmaßnahmen(Modernisierung) 30 % Zuschuss:
a) Elektrische Motoren und Antriebe
b) Pumpen
c) Ventilatoren
d) Kompressoren
e) Energiespeicher (neu)
§ Elektrische Energiespeicher inkl. notwendiger Nebeneinrichtungen
§ Thermische Energiespeicher inkl. notwendiger Nebeneinrichtungen
f) Energieschirme
g) Festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern
h) Vorkühler in Milchkühlanlagen
i) Wärmetauscher
j) Reifendruckregelanlagen
Bei Fragen zu Ihrem individuellen Projekt rufen Sie uns gern an: 04277/1212,
dann prüfen wir kompetent, inwiefern das geplante Vorhaben in die Förderung passt und helfen die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.