In Niedersachsen können vom 21.09.22 bis 05.10.22 Anträge abgegeben werden.
Bei Bauvorhaben muss in Niedersachsen eine Baugenehmigung zur Antragsabgabe vorgelegt werden.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen bzgl. der Anforderungen!
FÜR EINEN ERSTEN ÜBERBLICK HIER DER RAHMEN DES VERFAHRENS:
Schaffung-/Modernisierung von Tierhaltungseinrichtungen
Tiergerechte Haltung von Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Pferdehaltung von 20% bis zu ca. 40%.
Genauere Details erfragen Sie gerne bei uns.
Weitere geförderte Maßnahmen
- Investition in die Verbesserung der Effizienz und des Ressourceneinsatzes --> Dazu zählen auch Kühlhallen, wenn ein Gutachten dies belegt.
- abgeschlossene Verkaufseinrichtungen zur Direktvermarktung
- Bewässerungsanlagen, die besonders wasser-/energiesparend sind
Relevante Rahmenbedingungen:
- max. 150.000/180.000€ zu versteuerndes Einkommen
- positive Eigenkapitalbildung des Betriebes muss vorliegen
- 9 Monate Güllelagerung nach Abschluss der AFP-Maßnahme
- Abdeckung aller Güllelager (Strohhäcksel möglich)
- Die Bedingungen gelten für jede AFP-Maßnahme, wie z.b. auch eine Silageplatte
Genaueres erfahren Sie bei uns oder bei der LWK-Niedersachsen